Erstinformation

Erstinformation gemäß §§ 12 und 12a Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

1. Name, betriebliche Anschrift und Kontaktdaten

Helmut Fertl
Am Vogelherd 16 B
86920 Denklingen

Telefon: +49 160 4604035
E-Mail: helmut.fertl@hf-finanzplanung.com

2. Tätigkeitsart und Erlaubnis

Helmut Fertl ist bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h Abs. 1 Satz 1 GewO registriert.

Die Erlaubnis besteht in Verbindung mit § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO und umfasst die Anlageberatung zu:

Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.

Die Erlaubnis umfasst damit ausschließlich die in § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO genannten Finanzanlagen.


3. Eintragung im Vermittlerregister

Helmut Fertl ist als Honorar-Finanzanlagenberater im Vermittlerregister gemäß § 11a GewO eingetragen.

Registrierungsnummer:
D-H-155-N9BT-46

Die Eintragung kann über das öffentliche Vermittlerregister überprüft werden.

Gemeinsame Registerstelle:

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50

Vermittlerregister öffnen

4. Emittenten und Anbieter

Die Honorar-Finanzanlagenberatung erfolgt zu Finanzanlagen, soweit diese vom Umfang der behördlichen Erlaubnis gemäß § 34h Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO erfasst sind.

Die Beratung ist nicht auf Finanzanlagen bestimmter Emittenten oder Anbieter beschränkt.

Der Anlageempfehlung wird eine hinreichende Anzahl von am Markt angebotenen Finanzanlagen zugrunde gelegt, die von der erteilten Erlaubnis umfasst und hinsichtlich Art und Anbieter beziehungsweise Emittenten hinreichend gestreut sind.

5. Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Telefon: +49 89 5116-0
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

6. Information über die Vergütung

Die Honorar-Finanzanlagenberatung erfolgt gegen eine vom Anleger zu zahlende Vergütung.

Je nach Art und Umfang des jeweiligen Beratungsauftrags erfolgt die Vergütung entweder

auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes
oder
als vorab vereinbartes Pauschalhonorar.

Welche Vergütungsform im konkreten Beratungsfall zur Anwendung kommt, die Höhe des Stundensatzes beziehungsweise des Pauschalhonorars sowie der jeweilige Leistungsumfang werden vor Beginn der Beratung mit dem Anleger vereinbart.

7. Zuwendungen von Dritten

Als Honorar-Finanzanlagenberater darf Helmut Fertl die Beratung grundsätzlich nur durch den Anleger vergüten lassen.

Zuwendungen von Produktgebern oder anderen Dritten werden im Zusammenhang mit der Honorar-Finanzanlagenberatung grundsätzlich nicht angenommen.

Ist eine empfohlene Finanzanlage oder eine in gleicher Weise geeignete Finanzanlage ausnahmsweise nicht ohne eine solche Zuwendung erhältlich, wird eine erhaltene Zuwendung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich und ungemindert an den Anleger ausgekehrt.

8. Hinweis zum Umfang der Tätigkeit

Die Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater beschränkt sich auf den oben genannten Erlaubnisumfang nach § 34h GewO in Verbindung mit § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.

Eine Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO wird nicht ausgeübt.