Honorar-Finanzanlagenberatung
Anlageberatung ohne Produktvertriebsinteresse.
Als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO mit Erlaubnis für Finanzanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO berate ich im Bereich offener Investmentvermögen. Die Beratung erfolgt gegen Honorar und ohne wirtschaftliche Abhängigkeit von Produktgebern.
Leistungsbausteine:
- Analyse bestehender Investmentfonds und Depotstrukturen
- Ermittlung von Anlagezielen und Anlagehorizont
- Analyse von Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit
- Entwicklung einer strategischen Vermögensallokation
- Prüfung von Diversifikation und Klumpenrisiken
- Auswahl geeigneter offener Investmentvermögen
- Vergleich geeigneter Fonds und Fondskonzepte
- Analyse von Kostenstrukturen
- Beurteilung bestehender Fondsportfolios
- Entwicklung einer langfristigen Anlagestrategie
- Rebalancing-Konzeption
- regelmäßige Überprüfung der Anlagestruktur
- Einordnung der Kapitalanlage in die übergeordnete Finanzplanung
