Honorarberatung

Honorar-Finanzanlagenberatung

Anlageberatung ohne Produktvertriebsinteresse.

Als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO mit Erlaubnis für Finanzanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO berate ich im Bereich offener Investmentvermögen. Die Beratung erfolgt gegen Honorar und ohne wirtschaftliche Abhängigkeit von Produktgebern.

Leistungsbausteine:

  • Analyse bestehender Investmentfonds und Depotstrukturen
  • Ermittlung von Anlagezielen und Anlagehorizont
  • Analyse von Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit
  • Entwicklung einer strategischen Vermögensallokation
  • Prüfung von Diversifikation und Klumpenrisiken
  • Auswahl geeigneter offener Investmentvermögen
  • Vergleich geeigneter Fonds und Fondskonzepte
  • Analyse von Kostenstrukturen
  • Beurteilung bestehender Fondsportfolios
  • Entwicklung einer langfristigen Anlagestrategie
  • Rebalancing-Konzeption
  • regelmäßige Überprüfung der Anlagestruktur
  • Einordnung der Kapitalanlage in die übergeordnete Finanzplanung